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Im Überblick

Kommunen, Landwirte und Naturschützer

Engagieren sich für gemeinsame Wege im Natur- und Landschaftsschutz

Unsere abwechslungsreiche Landschaft ist wesentlich durch die bäuerliche Arbeit vieler Generationen entstanden. Der Wechsel von Wald, Wiesen, Weiden, Äckern, Hecken, Feldgehölzen, Rainen, Steinriegeln und Trockenmauern ist das Ergebnis einer vielgestaltigen Landbewirtschaftung.

Der Landschaftserhaltungsverband engagiert sich seit 1995 für den Erhalt dieser landschaftlichen Vielfalt, indem er landschaftspflegerische Leistungen koordiniert und honoriert. Denn eine abwechslungsreiche Landschaft ist nicht nur Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere, sondern auch ein interessanter Erholungs- und Erlebnisraum für den Menschen.

Als eingetragener, gemeinnütziger Verein ist der Landschaftserhaltungsverband ein freiwilliger Zusammenschluss von Städten, Gemeinden, Landwirten, bäuerlichen Organisationen, Naturschützern und Umweltverbänden im Landkreis Schwäbisch Hall.

Aufgaben & Ziele

  • Erhalt, Pflege und Verbesserung der Kulturlandschaft in ihrer standorttypischen Ausprägung und regionalen Eigenart
  • Erhalt und Entwicklung reizvoller Landschaftsbilder und der landschaftlichen Vielfalt
  • Erhalt, Pflege, Anlage, Wiederherstellung und Sicherung besonderer Lebensräume
  • Unterstützung und Förderung einer standortgerechten Landwirtschaft
  • Organisation, Vergabe und Abrechnung von Pflegemaßnahmen

Broschüre des Landschaftserhaltungsverbandes (PDF-Dokument, 3,86 MB, 11.06.2024)

Download Fachinformation Hecken (PDF-Dokument, 9,21 MB, 11.06.2024)

Landschaftserhaltungsverband

Kontakt

Landschaftserhaltungsverband für den Landkreis Schwäbisch Hall e.V.
c/o Landratsamt
Eckartshäuser Str. 41
74532 Ilshofen
E-Mail schreiben

Geschäftsführung

Geschäftsführerin
Ronja Rosenstein
Telefonnummer: 07904 7007-7893
E-Mail schreiben
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag

Stv. Geschäftsführer
William Tóth
Telefonnummer: 07904 7007-7907
E-Mail schreiben
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag

Stv. Geschäftsführer
Paul Gundel
Telefonnummer: 07904 7007-7105
E-Mail schreiben
Sprechzeiten:
Montag - Freitag

Biotopverbund

Im Juli 2020 wurde der Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030 gesetzlich verankert (§22 NatSchG i.V.m. §21 BNatschG). Um dieses Ziel zu erreichen, ist der Erhalt und die Neuschaffung eines funktionalen Verbundes zwischen Biotopen durch lineare und punktförmige Elemente besonders wichtig – insbesondere also durch Hecken, Feldraine und Trittsteinbiotope. Durch die Gesetzesnovelle vom Juli 2020 sind die Kommunen verpflichtet, einen Beitrag zum Biotopverbund zu leisten. Dieser kann ggf. bereits in kommunalen Planungen (Landschaftsplan/Grünplan) berücksichtigt sein.

Sollte aber eine neue Konzeption notwendig werden, wird diese von einem Fachbüro erstellt und seit Juli nun mit 90% statt bisher 70% über die Landschaftspflegerichtlinie gefördert. Die Fördersätze für kommunale Umsetzungsmaßnahmen im Biotopverbund wurden ebenfalls angehoben und zwar von 50% auf 70%. Damit hat auch der LEV eine neue Aufgabe, nämlich die Kommunen beim Planungs- und Realisierungsprozess zu beraten und zu begleiten.

Kontakt

Jakob Raidt
Telefonnummer: 07904 7007-7912
E-Mail schreiben
Sprechzeiten:
Dienstag - Freitag

Zuschuss für Landschaftspflegemaßnahmen - Antrag und Fristen

Gemeinden, Landwirte und Privatpersonen können jährlich Zuschüsse für Landschaftspflegemaßnahmen beantragen. Entweder über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) oder über die Eigenmittel des Landschaftserhaltungsverbandes (LEV) . Die LEV-Eigenmittel (Kreismittel) fließen überwiegend in Projekte, die nicht über die LPR mit Mitteln des Landes gefördert werden können, zum Beispiel wenn die Maßnahme nicht innerhalb eines Schutzgebietes liegt.

Antrag für Maßnahmen über LEV-Eigenmittel (Microsoft Word Dokument, 71,49 KB, 11.06.2024)

Bitte beachten Sie den separaten Antrag für die Neupflanzung von Streuobstbäumen auf dieser Seite.

Anträge zur Maßnahme über die Landschaftspflegerichtlinie LPR:

Der Anhang "Teil B" ist bei Biotop- und Artenschutzmaßnahmen und Anhang "D3" bei Investitionen zu verwenden.   

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