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Sozialplanung

Sozialplanung im Landkreis Schwäbisch Hall

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Veröffentliche Planungen im Überblick

Seniorenplan für den Landkreis Schwäbisch Hall

Am 3. November 2020 verabschiedete der Kreistag den Seniorenplan für den Landkreis Schwäbisch Hall, der Grundlage für die künftige Weiterentwicklung der Angebote für Senioren im Landkreis sein soll. Auf insgesamt 277 Seiten beleuchtet der Plan alle Lebensbereiche von älteren Menschen: Neben der Unterstützung und Pflege im Alter wurde ein Hauptaugenmerk auch auf das Wohnen zu Hause und im Quartier, die im Kreis vorhandenen Beratungsangebote, die örtliche Infrastruktur, die Mobilität, die Gesundheitsversorgung und die Möglichkeiten der sozialen Teilhabe gelegt. Auch die Bedürfnisse von Senioren mit einer demenziellen Erkrankung, mit Migrationshintergrund und einer Behinderung sowie die Kooperations- und Vernetzungsstrukturen im Landkreis Schwäbisch Hall wurden im Rahmen des Planungsprozesses betrachtet.

Verschiedene Anbieter, Institutionen, lokale Expertinnen und Experten, Vertreter der Städte und Gemeinden und der Kreistagsfraktionen waren an der Erarbeitung des Plans beteiligt. In den insgesamt 26 Handlungs- und Themenfeldern wurden zahlreiche konkrete und praxisbezogene Vorschläge erarbeitet, die es nun gilt umzusetzen.

Seniorenplan für den Landkreis Schwäbisch Hall (PDF-Dokument, 5,87 MB, 13.06.2024)

Kurzfassung Seniorenplan (PDF-Dokument, 1,32 MB, 13.06.2024)

Teilhabeplanung für Menschen mit wesentlich seelischer Behinderung

Die Landkreisverwaltung hat mit Unterstützung durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) einen Teilhabeplan für Menschen mit wesentlicher seelischer Behinderung im Landkreis Schwäbisch Hall erarbeitet. Ziel des Teilhabeplans ist es vor allem, gemeinsame Handlungsempfehlungen für die qualitative Weiterentwicklung der Angebote für Menschen mit wesentlich seelischer Behinderung im Landkreis Schwäbisch Hall zu definieren und die Grundlage für Bedarfsaussagen und Investitionsentscheidungen zu schaffen. Am Planungsprozess im Zeitraum von Juni 2011 bis März 2014 waren die Einrichtungen und Dienste, Vertreter der Angehörigen und weitere Experten durch Workshops, Einrichtungsbesuche und Fachgespräche aktiv beteiligt.

Der Plan beschreibt das Leistungsangebot der Eingliederungshilfe im Landkreis Schwäbisch Hall für den Personenkreis der Menschen mit wesentlich seelischer Behinderung  am 30.06.2011 und gibt Auskunft über die Zahl der Leistungsempfänger  des Landkreises Schwäbisch Hall zum 31.12.2012. In Kapitel 9 nennt der Teilhabeplan neben den von den Beteiligten in den Fachgesprächen formulierten Erwartungen an Politik und Gesellschaft konkrete Handlungsempfehlungen, die priorisiert und von allen Akteuren gemeinsam Zug um Zug umgesetzt werden sollen.

Der Teilhabeplan wurde am 15.07.2014 vom Kreistag einstimmig verabschiedet. Die vollständigen Fassung des Teilhabeplans finden Sie hier:

Download Teilhabeplan (PDF-Dokument, 1,73 MB, 13.06.2024)

Archiv: Teilhabeplan für Menschen mit wesentlicher geistiger und/oder körperlicher Behinderung

Die Landkreisverwaltung hat in einem intensiven und konstruktiven Planungsprozess von September 2009 bis Januar 2011 mit Vertretern der Leistungserbringer, der Angehörigen und der Leistungsträger im Landkreis sowie weiteren Experten einen Teilhabeplan für Menschen mit wesentlicher geistiger und/oder körperlicher Behinderung im Landkreis Schwäbisch Hall erarbeitet. Der Plan beschreibt das Leistungsangebot der Eingliederungshilfe für diesen Personenkreis am 30.09.2009 und prognostiziert den Bedarf an erforderlichen Angeboten im Planungsraum bis 2019. Abschließend formuliert der Teilhabeplan Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlicher geistiger und/oder körperlicher Behinderung im Landkreis.

Der Teilhabeplan wurde am 19.04.2011 vom Kreistag einstimmig verabschiedet. Die vollständigen Fassung des Teilhabeplans finden Sie hier:

Download Teilhabeplan (PDF-Dokument, 2,68 MB, 13.06.2024)

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