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Das Suchthilfenetz

Suchthilfenetz im Landkreis Schwäbisch Hall

Auf Empfehlung des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Baden-Württemberg zur Entwicklung und Einrichtung von Kommunalen Suchhilfenetzwerken wurde zum 01.01.2009 das Suchthilfenetz im Landkreis Schwäbisch Hall gegründet. An der Versorgung suchtkranker Menschen ist eine Vielzahl von Einrichtungen, Diensten und Gruppen aus den in der Grafik ersichtlichen Sektoren beteiligt.

Auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung soll die Suchtkrankenversorgung im Landkreis Schwäbisch Hall im Interesse der von Suchtproblemen betroffenen Menschen weiter entwickelt sowie die Zusammenarbeit aller an der Versorgung Beteiligten intensiviert und verbindlicher gestaltet werden. Der Aufbau des Suchhilffentzwerkes wird als Prozess betrachtet, mit dem Ziel, alle Einrichtungen, Dienste und Gruppen für suchtkranke Menschen zu beteiligen, sofern sie der Vereinbarung zustimmen. Die Arbeit des kommunalen Suchthilfenetzwerks wird von einer Steuerungskonferenz moderiert.

Die Ziele der Suchthilfe

Ziel der Kooperationspartner ist es, auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses der Aufgaben von Suchthilfe für die von Suchtproblemen betroffenen Menschen im Stadt-/ Landkreis ein dem Schweregrad und der Verlaufsgestalt ihrer jeweils individuellen Problematik und Lebenssituation angemessenes, bedarfsgerechtes und zielgruppen-spezifisches Beratungs- und Behandlungsangebot anzubieten. Lokale bzw. regionale Besonderheiten der Versorgungsstruktur werden dabei angemessen berücksichtigt.

Wesentliche Ziele der Kommunalen Suchthilfe im Landkreis sind:

  • Entwicklung der kooperativen Mitwirkung aller an der Versorgung Suchtkranker Beteiligter,
  • Weiterentwicklung niedrigschwelliger wohnortnaher Zugangsmöglichkeiten und das Angebot einer unmittelbaren Einleitung erforderlicher Hilfemaßnahmen,
  • Angebot von Konsiliar- und Liaisondiensten und verbesserte Vernetzung mit dem System der medizinischen Primärversorgung,
  • Sicherstellung der zeitnahen Auf- bzw. Übernahme von Hilfesuchenden,
  • Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Verfügbarkeit ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Behandlungsmöglichkeiten und komplementärer Versorgungsstrukturen mit entsprechender Vernetzung,
  • Vermeidung von Unterversorgung und nicht bedarfsgerechten Doppelstrukturen durch passgenaue Abstimmungsprozesse,
  • Entwicklung eines gemeinsamen Qualitätsmanagements mit einheitlicher oder aufeinander abgestimmter Dokumentation und Konsens bzgl. der Erfolgskriterien,
  • Einrichtung bzw. Weiterentwicklung interdisziplinärer Fallkonferenzen für Suchtkranke mit komplexem Hilfebedarf unter vereinbarter Moderation und mit verbindlichen Zielabsprachen (im Sinne eines Case Management),
  • angemessene Berücksichtigung der Schnittstellen zur Suchtprävention.

Steuerungskonferenz

Die Steuerungskonferenz ist das Vertretungsorgan der Suchthilfe im Landkreis Schwäbisch Hall.

Mitglieder der Steuerungskonferenz

Für die Koordination, Steuerung und Trägerschaft

Für den Bereich Suchtmedizin

  • das Klinikum am Weissenhof, Weinsberg, vertreten durch die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Klinik für Suchttherapie
  • die Tagesklinik für Suchttherapie im Zentrum für psychische Gesundheit Schwäbisch Hall
  • Vertreter der Fachgruppe Substitution

Für die psychosoziale Suchthilfe

Für die Kostenträger

Für das bürgerschaftliche Engagement

  • zwei Delegierte von der Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen für Suchtkranke Heilbronn-Franken

Weitere Mitglieder der Steuerungskonferenz sind:

  • Stadtverwaltung Crailsheim, Fachgruppe Prävention Crailsheim
  • Procter & Gamble Crailsheim, Fachgruppe Betriebe
  • Polizeipräsidium Aalen
  • Verein Wendepunkt e.V. Schwäbisch Hall
  • Samariterstiftung

Aufgabe der Steuerungskonferenz

Aufgabe der Steuerungskonferenz ist die Optimierung der Suchthilfestrukturen im Landkreis unter Nutzung möglicher Synergieeffekte und Optimierung der Steuerung der vorhandenen Ressourcen. Im Einzelnen können dies sein:

  • Überprüfung der vorhandenen Versorgungsstrukturen und -kapazitäten,
  • Abstimmung der unterschiedlichen Interessen von Landkreis, Kosten- und Leistungsträgern,
  • Einbeziehung der Interessen von Betroffenen und Angehörigen (z. B. Organisationen bürgerschaftlichen Engagements),
  • Weiterentwicklung wohnortnaher niedrigschwelliger Zugangsmöglichkeiten von Betroffenen in das Suchthilfesystem,
  • Gewinnung zusätzlicher Partner für das Kommunale Suchthilfenetzwerk,
  • Organisation von Fortbildungsangeboten

Kontakt

Suchthilfe-Netz
Am Säumarkt 2
74523 Schwäbisch Hall
Telefonnummer: 0791 755-7920
E-Mail schreiben

Unsere Geschäftsstelle ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes erreichbar

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