Jagdschein
Untere Jagdbehörde
Das Forstamt ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde entsprechend den Zuständigkeiten nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, einschließlich der Ausstellung/Verlängerung von Jagdscheinen und das Entgegennehmen und Verarbeiten von Streckenlisten zuständig. (Ehemals Kreisjagdamt)
Verfahrensablauf Jagdscheine
Die Ausstellung und die Verlängerung eines Jagdscheins sind schriftlich bei der unteren Jagdbehörde zu beantragen. Sie erhalten den Jagdschein für ein oder drei Jagdjahre.
Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen. Die Begleitpersonen sind in der Regel die Erziehungsberechtigten. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Den Jugendjagdschein erhalten Sie jeweils für ein Jagdjahr.
Sie können außerdem einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erhalten.
Die Antragsunterlagen können per Post oder über die jeweiligen Bürgermeisterämter an die untere Jagdbehörde gesendet werden. Alternativ können diese in den Briefkasten des Landratsamtes in der Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall oder am Standort Karl-Kurz-Straße 44 in Hessental eingeworfen werden. Am Standort Hessental besteht auch die Möglichkeit, die Antragsunterlagen während der Öffnungszeiten am Empfang des Landratsamtes abzugeben.
Der Jagdschein wird nach der Ausstellung zur Abholung an das jeweilige Bürgermeisteramt geschickt. Sie erhalten von der Jagdbehörde Nachricht, sobald der Jagdschein ausgestellt wurde.
Für Antragsteller mit Wohnsitz in der Stadt Schwäbisch Hall werden die Jagdscheine zur Abholung am Empfang des Landratsamtes am Standort in Hessental bereitgelegt. Bei der Abholung ist der Personalausweis vorzuzeigen. Grundsätzlich besteht über das zum Download bereitgestellte Formular die Möglichkeit, Dritten eine Abhol- und Antragsvollmacht zu erteilen.
Für Ausländer gelten gesonderte Reglungen, die bei der unteren Jagdbehörde erfragt werden können.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden der unteren Jagdbehörde unter Telefonnummer: 0791-755 7877 zur Verfügung.
Unterlagen rund im den Jagdschein
- vollständig ausgefülltes Antragsformular einschl. unterzeichneter Datenschutzerklärung
- Versicherungsbescheinigung über das Vorliegen einer Jagdhaftpflichtversicherung (Hinweis: Der Versicherungszeitraum muss deckungsgleich mit der beantragten Laufzeit des Jagdscheins sein.)
- Jagdscheinheft
- aktuelles Passbild, wenn eine weitere Verlängerung im Jagdscheinheft aus Platzgründen nicht mehr möglich ist
- Personalausweis mit aktueller, sofern ein Wohnsitzwechsel seit der letzten Verlängerung des Jagdscheines erfolgt ist
- Bei bestehendem Jagdpachtverhältnis eine Kopie des aktuellen Jagdpachtvertrages
Bei einer Erstausstellung ist zusätzlich ein Prüfungszeugnis sowie ein aktuelles Passbild und der Personalausweis vorzulegen
Verzeichnis der anerkannten StadtjägerInnen im Landkreis Schwäbisch Hall
Michael Klunker
Michael Klunker
Michael Klunker
Bogenweg 8
74564 Crailsheim
Telefonnummer: 07951 96950
Mobiltelefon: 0162 4630257
E-Mail schreiben
Anerkennung gültig seit: 03.08.2022
Verzeichnis der anerkannten Wildschadenschätzerinnen und Wildschadenschätzer im Landkreis Schwäbisch Hall
Willi Kircher
Willi Kircher
Brückenrain 10
74535 Mainhardt
Telefonnummer: 07903 3220
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Anerkennung gültig bis: 31.12.2025
Martin Altvater
Martin Altvater
Burgstraße 29
74420 Oberrot
Telefonnummer: 07977 911080
E-Mail schreiben
Anerkennung gültig bis: 31.08.2023
Karl-Heinz Mönnig
Karl-Heinz Mönnig
Oberfischacher Straße 18
74423 Obersontheim
Telefonnummer: 07973 304
E-Mail schreiben
Anerkennung gültig bis: 19.04.2025
Andreas Bohn
Andreas Bohn
Neuhaus 5
74586 Frankenhardt
Mobiltelefon: 0172 8632975
E-Mail schreiben
Anerkennung gültig bis: 30.09.2026
Michael Klunker
Michael Klunker
Bogenweg 8
74564 Crailsheim
Telefonnummer: 07951 96950
Mobiltelefon: 0162 4630257
E-Mail schreiben
Anerkennung gültig bis: 02.11.2026
Volker Krenz
Volker Krenz
Im Ort 37
74638 Waldenburg
Telefonnummer: 07949 805
E-Mail schreiben
Anerkennung gültig bis: 07.08.2027