Forstamt Schwäbisch Hall
Das Forstamt betreut im Landkreis den Körperschaftswald, bestehend aus 30 Gemeindewäldern, den Wäldern der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ sowie dem Wald der Evangelischen Pfarrgutverwaltung in Michelbach. Außerdem wird eine Vielzahl von Privatwäldern betreut.
Mit 47 % bildet der Kleinprivatwald den größten Anteil der Waldbesitzarten. 32 % der Fläche ist Staatswald, gefolgt vom Körperschaftswald mit 16 % und dem Großprivatwald mit 4 %.
Der Wald im Landkreis - Ort der Naherholung
Der Wald im Landkreis Schwäbisch Hall erfüllt viele, zum Teil sehr unterschiedliche Funktionen. Einerseits ist er Arbeitsplatz und die Produktionsstätte für den nachwachsenden Rohstoff Holz. Daneben erfüllt er aber auch eine wichtige Rolle als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und gibt den Menschen die Möglichkeit zur Erholung und Sportausübung. Damit bei der unterschiedlichen Nutzung des Lebensraums Wald keine Konflikte entstehen, können vom Forstamt nützliche Tipps und Informationen zum pflichtbewussten Verhalten in der Natur eingeholt werden. Gerne beraten wir sie über Wandermöglichkeiten, das verantwortungsbewusste Grillen oder die Möglichkeiten zum Spielen auf unseren ausgewiesenen Waldspielplätzen. Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr können gerne beim Forstamt erfragt werden.
Zu empfehlen ist auch der Waldjugendzeltplatz „Baierbacher Hof“ der Hospitalstiftung, der idyllisch am Waldrand gelegen auch größeren Gruppen Platz für einen längeren Aufenthalt in der Natur bietet. Zusätzlich bietet der Hospitalforst zwei Hütten zur Vermietung an. Für mehr Informationen oder Reservierungen wenden Sie sich bitte an:
Frau Wahl
Telefonnummer: 0791 97817957
E-Mail schreiben
Wegebau im Wald
Brennholzverkauf
Brennholz kann ausschließlich in langer Form gerückt am Pkw-befahrbaren Weg angeboten werden. Brennholz für den Eigenbedarf kann mit einem Brennholzbestellformular schriftlich bestellt werden.
Arbeitssicherheit
Waldarbeit ist trotz aller Fortschritte beim Arbeitsschutz eine äußerst gefährliche Tätigkeit. Unfälle in diesem Bereich sind meist schwerwiegend und erfordern schnellste notärztliche Versorgung. Charakteristisch dabei ist jedoch, dass Rettungskräfte den Unfallort meist nicht selbständig finden können und dann durch Dritte zum Unfallort geführt werden müssen. Dazu sind eindeutige Treffpunkte für Kontaktperson und Rettungsdienst unabdingbar.
Die Forstverwaltung hat über das gesamte Bundesland Baden-Württemberg Rettungs- und Notruftreffpunkte ausgewiesen. Im Landkreis Schwäbisch Hall sind nun 76 Treffpunkte festgelegt. Von diesen werden der Notarzt und der Rettungswagen von einer Person, welche am Rettungstreffpunkt auf die Einsatzkräfte wartet, zum Verletzten geleitet.
Über die Standorte und Bezeichnungen der Rettungstreffpunkte können Sie sich gerne hier informieren: Überblick Rettungspunkte
Informationen zum Ablauf der Rettung eines Verletzten aus dem Wald erhalten hier: Download Infoblatt
Für Rückfragen steht Ihnen das Forstamt gerne zur Verfügung.
Hoheitsfunktion
Als staatliche Behörde überwacht das Forstamt im Rahmen der Forstaufsicht die Einhaltung der Bestimmungen des Waldgesetztes. Bei allen Planungen prüft es die Auswirkung der vorgesehenen Maßnahmen auf den Wald. Ziel ist es, Störungen der Nutz-, Schutz-, und Erholungsfunktion des Waldes zu verhindern.
Feuer im Wald
Nach § 42 Landeswaldgesetz (LWaldG) darf kein Feuer innerhalb des Waldes oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald entfernt gemacht werden.
Ausnahmen gelten für Feuer innerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen. Diese sind den Gemeinden i.d.R. bekannt.
Alles weitere zum Thema Waldbrandgefahr ist in einem Merkblatt zu finden:
FAQ - Häufige Fragen und Antworten zu Wald und Jagd
Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Wald"? Wie beantragt man einen Jagdschein? Und welche Wildunfälle sind meldepflichtig? Antworten auf diese und andere Fragen bietet die FAQ-Liste des Forstamtes und der Unteren Jagdbehörde.
Alle Angaben ohne Gewähr.