Einreise und Aufenthalt
Ausländerbehörde
Für das Aufenthaltsrecht von Ausländern im Landkreis Schwäbisch Hall ist das Landratsamt Schwäbisch Hall zuständig. Das Stadtgebiet Crailsheim und das Stadtgebiet Schwäbisch Hall haben eigene Zuständigkeiten.
- Die Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für alle Ausländer, die sich vorübergehend oder langfristig im Bundesgebiet aufhalten.
Aufgaben der Ausländerbehörde:
- Allgemeine Beratung und Betreuung
- Visumverfahren
- Verpflichtungserklärungen für Besuchseinladungen
- Erteilung und Verlängerung von Reiseausweisen und Ausweisersätzen
- Berechtigungen und Verpflichtungen zu Integrationskursen
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln (Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse)
- Arbeitsmigration inkl. -genehmigung für Drittausländer
- Härtefall- und Bleiberechtregelungen
- Feststellung und Bescheinigung des Aufenthaltsrechts von EU-Bürgern
- Entscheidungen nach ARB 1/80
- Ordnungswidrigkeiten- und Strafanzeigen
- Ausweisungen
- Abschiebungen und Zurückschiebungen von Ausländern
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Ist die Ausländerbehörde des Landratsamtes für meine Ausländerrechtlichen Anliegen zuständig?
Ist die Ausländerbehörde des Landratsamtes für meine Ausländerrechtlichen Anliegen zuständig?
Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Schwäbisch Hall ist für alle ausländischen Personen zuständig, die Ihren Wohnsitz in folgenden Gemeinden haben:
- Blaufelden
- Braunsbach
- Bühlertann
- Bühlerzell
- Fichtenau
- Fichtenberg
- Frankenhardt
- Gaildorf
- Gerabronn
- Ilshofen
- Kirchberg/Jagst
- Kreßberg
- Langenburg
- Mainhardt
- Michelbach/Bilz
- Michelfeld
- Oberrot
- Obersontheim
- Rosengarten
- Rot am See
- Satteldorf
- Schrozberg
- Stimpfach
- Sulzbach-Laufen
- Untermünkheim
- Vellberg
- Wallhausen
- Wolpertshausen
Wo finde ich Formulare zur Antragstellung?
Wo finde ich Formulare zur Antragstellung?
Unsere Formulare finden Sie hier.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Ab sofort sind Besuche in der Ausländerbehörde nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Pro Termin ist die Bearbeitung von nur einem Anliegen möglich.
Da aktuell eine hohe Anzahl von beantragten elektronischen Aufenthaltstiteln zu bearbeiten ist, kann sich die Terminvergabe um mehrere Monate verzögern. Wir bitten Sie hier um Verständnis.
Termine können Sie nur Online hier vereinbaren.
Wer ist für das beschleunigte Fachkräfteverfahren zuständig?
Wer ist für das beschleunigte Fachkräfteverfahren zuständig?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist nur auf Ausländer die sich noch im Ausland befinden anwendbar.
Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist immer der Sitz der Betriebsstätte.
Einbürgerungsbehörde
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Kontaktdaten
Adresse
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall
E-Mail an die Ausländerbehörde schreiben
E-Mail an die Einbürgerungsbehörde schreiben
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr