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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Beratung & Unterstützung

Übernahme von Kindergartenbeiträgen

Wir beraten und unterstützen Eltern in Fragen rund um die Finanzierung eines Betreuungsplatzes für ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung.

Die Elternbeiträge können vom Jugendamt übernommen werden, wenn Ihr Kind eine Regelkindergartengruppe, eine Kindergartengruppe mit verlängerten Öffnungszeiten, eine Ganztagskindergartengruppe oder einen Hort besucht und die Kindertageseinrichtung eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII besitzt.

Bitte beachten Sie, dass die Kosten nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung übernommen werden können.

Anspruch auf Regelbetreuung ab dem ersten Geburtstag

Ein gesetzlicher Anspruch auf Übernahme der Elternbeiträge besteht für Familien, die Bürgergeld, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Bei Familien, die keinen Anspruch auf vorgenannten Leistungen nachweisen können, prüfen wir nach Antragstellung, inwieweit dem Kind und den Eltern nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eine Kostenbeteiligung aus dem Einkommen zuzumuten ist.

Eine Entscheidung über die Kostenübernahme ist erst möglich, wenn der Antrag und die Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Ganztagesbetreuung oder Betreuung ab Geburt

Anspruch auf die volle oder teilweise Übernahme der Elternbeiträge haben Familien, wenn ein Bedarf für die Betreuung nachgewiesen wird. Mögliche Gründe sind beispielsweise ein Schulbesuch, eine Aus- oder Weiterbildung oder eine Berufstätigkeit.

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