Fachberatungsstelle gegen Häusliche Gewalt
Das Leben sicherer gestalten
Ziel der Fachberatungsstelle ist es, einen sicheren Rahmen zu schaffen, um über Erlebtes zu sprechen, gemeinsam Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr zu entwickeln, psychische Stabilität zu erarbeiten und weitere Hilfen zu vermitteln.
Das Beratungsangebot
- ist kostenfrei und unverbindlich
- ist selbstbestimmt und auf Wunsch anonym
- unterliegt der Schweigepflicht
Beratungsgespräche finden an den Standorten Schwäbisch Hall oder Crailsheim statt. Außerdem können Telefonberatungen oder Videogespräche vereinbart werden.
Wir unterstützen und beraten ...
Betroffene und Angehörige
Betroffene und Angehörige
- Gefahren einzuschätzen und eine Sicherheitsplanung vorzunehmen
- den Hilfebedarf zu ermitteln und das weitere Vorgehen zu besprechen
- mit Informationen zum Thema Gewalt, zu den eigenen Rechten und zu gerichtlichen Schutzmaßnahmen
- Angebote zum Umgang mit psychischer Belastung
- in akuten Gefahrensituationen kann an die Polizei sowie Frauen- und Kinderschutzhäuser vermittelt werden
- Vermittlung zu weiteren, ergänzenden Hilfeleister*innen
Fachpersonen
Fachpersonen
- Beratung und Kooperation für schnelle Übergänge zu passenden Hilfen
- bei der Vernetzung und Vermittlung von Kooperationspartnern
- mit Informationen zum Thema Gewalt und gerichtlichen Schutzmaßnahmen
- Vorträge u. ä. zur Sensibilisierung für das Thema
Wer kann an die Fachberatungsstelle kommen?
- Menschen (meist Frauen*) die häusliche Gewalt erleben oder in der Vergangenheit erlebt haben
- Menschen ab 21 Jahren, die Grenzverletzungen im Bereich der sexualisierten Gewalt in Kindheit und/oder Jugend erfahren haben
- Angehörige, Vertrauenspersonen sowie unterstützende Personen des sozialen Umfelds
- Fachpersonen aus unterschiedlichen Professionen, die bereits durch ihre Arbeit mit der Thematik konfrontiert sind oder sich für die Thematik interessieren und stark machen wollen
- Die Beratungsstelle leistet keine Täter*innenarbeit.
Wer wir sind
Die Fachberatungsstelle gegen häusliche Gewalt ist eine Beratungsstelle des Landkreises Schwäbisch Hall. Sie ist an die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Jugendamtes Schwäbisch Hall angegliedert.
Unser Arbeitsauftrag leitet sich aus der Istanbul-Konvention ab:
Nach der in zahlreichen Ländern unterzeichneten und ratifizierten Istanbul-Konvention, tritt diese am 01.02.2018 in Deutschland in Kraft. Hier werden Ansätze zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beschrieben. Deutschland verpflichtet sich somit auf staatlicher Ebene Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Beratung, Prävention, Unterstützung und Schutz für Betroffene anzubieten.
Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Weiterführende Links
- Hilfetelefon auf verschiedenen Sprachen Startseite: Hilfetelefon
- Frauenhaussuche ZIF Zentrale Informationstelle Autonomer Frauenhäuser/Bundesweite Frauenhaus-Suche
- Broschüre BMFSFJ - Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt
- Informationen zum Wohnungsverweis Häusliche Gewalt/polizei-beratung.de
- Wohnungsverweis erwirken Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)
- Hilfen in Ihrer Nähe Suche nach Frauenhäusern und Beratungsstellen - Frauenhauskoordinierung
- Hilfe für Männer Startseite/Hilfetelefon Gewalt an Männern (maennerhilfetelefon.de)