Allgemeiner Sozialer Dienst
Anlaufstelle für Familien in schwierigen Lebenssituationen
Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes (kurz ASD) kümmert sich um die Beratung, Unterstützung und Hilfe für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie deren Familien im Landkreis. Die Fachkräfte sind Anlaufstelle für Familien in schwierigen Lebenssituationen, wie beispielsweise bei Problemen in der Erziehung oder bei familiären Konflikten. Unterstützung wird sowohl bei der Alltagsbewältigung als auch in akuteren Problem- und Krisensituationen angeboten. Auch die Verantwortung für die Versorgung und Integration von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten fällt in den Aufgabenbereich des ASD.
Die Mitarbeitenden des ASD arbeiten eng mit den Betroffenen sowie anderen Institutionen und Fachkräften zusammen, um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Schulen, Kindergärten, Gesundheitswesen sowie Jugendhilfeeinrichtungen. Die Auswahl einer geeigneten Hilfe sowie deren Zielsetzung werden gemeinsam mit der Familie erarbeitet. Ob die Hilfe weiterhin geeignet und notwendig ist, wird in regelmäßigen Abständen zusammen mit allen Beteiligten in Hilfeplangesprächen überprüft.
Ziel des ASD ist es, die Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen nachhaltig und ganzheitlich zu verbessern, ihre Entwicklung zu fördern und sie vor Gefahren zu schützen. Dabei steht das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt der Arbeit des ASD.
Die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes umfassen insbesondere
- Beratung und Unterstützung von jungen Menschen und Familien bei allgemeinen Erziehungsfragen, bei familiären Konflikten und in Belastungssituationen.
- Umfassende Erhebung von Hilfebedarfen in Familien sowie Vermittlung geeigneter Unterstützungs- und Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und das gesamte Familiensystem.
- Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen und regelmäßige Evaluation.
- Beratung in Trennungs- und Scheidungssituationen sowie die Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren zur Regelung des Sorgerechts oder Umgangsrechts.
- Unterstützung und Begleitung von Familien in Krisen- und Notsituationen.
- Einschätzung und Abklärung von Kindeswohlgefährdungen, sowie die Einleitung von erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
- Beratung, Begleitung und Versorgung von unbegleitet eingereisten minderjährigen Geflüchteten sowie Unterstützung zu einer gelingenden Integration in die Gesellschaft.