Ämter im Überblick
E1 Brandschutz, Bevölkerungsschutz, Rettungswesen
Diese Stabsstelle bündelt die verschiedenen Aufgaben aus den Bereichen
- Feuerwehrwesen
- Vorbeugender Brandschutz
- Leitstelle und Rettungsdienst
- Kriseninterventionsteam
- Katastrophenschutz
- Wehrangelegenheiten
I. Feuerwehrwesen
Der Landkreis unterstützt die Städte und Gemeinden bei der:
- Planung der Zusammenarbeit der Feuerwehren im Einsatz
- Festlegung von Einsatzgebieten und Alarm- und Ausrückordnungen
- Planung und Beschaffung der für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehren notwendigen Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen
- Planung und Durchführung gemeinsamer Übungen
- Aus- und Fortbildung von Feuerwehrangehörigen
- Durchführung von Feuerwehrleistungsabzeichen
- Ehrung von Feuerwehrangehörigen
- Förderung von Feuerwehren
Link zur Übersicht der Feuerwehrlehrgänge auf Kreisebene
II. Vorbeugender Brandschutz
- Brandschutzsachverständiger
- Brandschutztechnische Stellungnahmen (Stellungnahme der Feuerwehr)
- Beratung der Bürger, der Gemeinden und der Architekten
Weitere Informationen erhalten Sie beim Innenministerium Baden-Württemberg sowie bei der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.
III. Leitstelle und Rettungsdienst
- Überwachung von Ausstattung und Betrieb der Leitstelle, Überwachung des zugehörigen Funk- und
Alarmierungsnetzes - Beratung im Bereichsausschuss für den Rettungsdienst im Hinblick auf die Interessen der Feuerwehren
- Betrieb der Integrierten Leitstelle - Vertretung der Interessen des Landkreises im Sinne von
§ 4 Abs. 1 Satz 2 FWG - Beratung im Bereichsausschuss in Fragen der Kommunikation und Leitstellentechnik.
IV. Kriseninterventionsteam
- Betreuung
- Organisation
- Verwaltung
Weitere Informationen zum Kriseninterventionsteam erhalten Sie hier.
V. Katastrophenschutz
Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, eingetretene Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken. Als untere Katastrophenschutzbehörde nimmt das Landratsamt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Überwachung der Aufstellung, Ausbildung, Ausstattung und Unterbringung der Einheiten
des Katastrophenschutzdienstes - Verwaltung und Überprüfung der bundes- und landeseigenen Fahrzeuge und Ausstattung
- Planung und Durchführung von Übungen sowie von Aus- und Fortbildungen
- Beratung und Unterstützung der Städte, Gemeinden und Hilfsorganisationen
- Erstellung und Fortschreibung von Katastrophen-, Alarm- und Einsatzplänen
- Bildung besonderer Führungseinrichtungen in der Behörde (Verwaltungsstab) und am Einsatzort (Führungsstab)
Weitere Informationen unter:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Innenministerium Baden-Württemberg
VI. Wehrangelegenheiten
- Zusammenarbeit mit dem Kreisverbindungskommando und den Beauftragten der Bundeswehr zur Zivil-Militärischen Zusammenarbeit
- Anforderung der Bundeswehr bei Katastrophen und schweren Unglücken
- Koordinierung und Veröffentlichung von Manövern nationaler und internationaler Streitkräfte