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Ämter im Überblick

20 - Sozialamt

Das Sozialamt gewährt kommunale und staatliche Sozialleistungen. Darüber hinaus nimmt es die Aufgaben der Betreuungsbehörde, der Schuldnerberatung sowie die Aufgaben der Versorgungsverwaltung wahr.

Im Wesentlichen werden folgende Sozialhilfeleistungen des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) bearbeitet:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen

Folgende staatliche Sozialleistungen werden gewährt:

  • Wohngeld für Bewohner der kreisangehörigen Gemeinden ohne die Städte Schwäbisch Hall und Crailsheim
  • Schüler-BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
  • Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
  • Soziales Entschädigungsrecht:
    • Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
    • Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
    • Zivildienstleistendeversorgung nach dem Zivildienstgesetz (ZDG)
    • Häftlingshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG)
    • SED-Unrechtsbereinigung nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (SED-UnBerG)
    • Infektionsschutz nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    • Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht:

  • Ausweise
  • Wertmarken
  • Parkerleichterungen für Bewohner der kreisangehörigen Gemeinden. Die Städte Schwäbisch Hall und Crailsheim sind für ihren Bereich selbst zuständig.

Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie in der Rubrik Formulare A-Z

Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Schwäbisch Hall hat Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten in beim Betreuungsgericht anhängigen Verfahren zur Bestellung eines Betreuers. Ein rechtlicher Betreuer wird vom Betreuungsgericht nur dann bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen.

Anschrift

20 - Sozialamt20 - Sozialamt
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall

Lieferanschrift

20 - Sozialamt20 - Sozialamt
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall

Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Übergeordnete Organisationseinheit

Dezernat 2 - Jugend und SozialesOrtMünzstraße 1 74523 Schwäbisch Hall

Untergeordnete Organisationseinheit

Zuständige Ansprechpartner

Mitlacher, JitkaAmtsleiterin Sozialamt
0791 755 72310791 755 7231
0791 755 972310791 755 97231
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