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Wappen

Wappenbeschreibung

In Silber (Weiß), schräg gekreuzt aus dem von Silber (Weiß) und Schwarz gevierten Schildfuß emporkommend, ein schwarzer Kesselhaken (Kräuel) und ein schwarzer Flößerhaken, dazwischen oben eine rote Scheibe, darin ein silbernes (weißes) Tatzenkreuz (Hellermünze).

Das Wappen wurde vom Innenministerium am 25. April 1974 verliehen.

Die Figuren des Wappens repräsentieren die Bestandteile des Kreisgebiets. Dabei steht die vom Stadtwappen abgeleitete Hellermünze für das einstige hällische Territorium, das Stammwappen der zollerischen Markgrafen von Ansbach im Schildfuß sowie der "Kräuel" aus den Wappen der Stadt und des ehemaligen Kreises Crailsheim für das Gebiet des letzteren und der Flößerhaken aus dem Gaildorfer Wappen für das vorwiegend limpurgisch gewesene Einzugsgebiet dieser Stadt.

Wappendeutung

Das gevierte Zollerwappen im Schildfuß erinnert an die zollerische Abkunft der Markgrafen von Ansbach, denen ein großer Teil des ehemaligen Landkreises Crailsheim gehörte. Der Kräuel (Kesselhaken) ist die "redende" Wappenfigur der Stadt Crailsheim. Sowohl das zollerische Wappen wie auch der Kräuel wurden aus dem Wappen des Landkreises Crailsheim übernommen.

Der Flößerhaken aus dem Wappen der früheren limpurgischen Residenzstadt Gaildorf soll die ehemals zu dieser Herrschaft gehörenden Teile des Kreisgebiets repräsentieren, während sich der mit einem Kreuz gezierte "Heller" aus dem Stadtwappen von Schwäbisch Hall auf das hällische Gebiet bezieht.

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