Gremien der Kreisstiftung
Vorstand
Wer und was ist der Stiftungsvorstand?
Der Stiftungsvorstand ist wie der Stiftungsrat und das Stifterforum ein Organ der Stiftung. Der Vorstand besteht aus bis zu fünf Mitgliedern. Derzeit gehören dem Vorstand vier Mitglieder an. Der Landrat des Landkreises Schwäbisch Hall ist kraft Amtes Vorstandsvorsitzender der Stiftung. Die übrigen Mitglieder des Vorstands werden durch den Stiftungsrat auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Vorstandsvorsitzenden bestellt. Die Mitglieder können auch wieder gewählt werden.
Die Bestellung von Mitgliedern des Stiftungsrats zu Vorstandsmitgliedern ist nicht zulässig.
Aufgaben des Vorstandes
Dem Vorstand obliegt die Durchführung der Maßnahmen zur Erfüllung des Stiftungszwecks. Der Vorstand verwaltet das Stiftungsvermögen und verwendet die Stiftungserträge entsprechend den Gesetzen und der Satzung. Der Vorstand hat jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen und dem Stiftungsrat zur Genehmigung vorzulegen. Er hat bei seiner Tätigkeit darauf zu achten, dass die Steuerbefreiung der Stiftung nicht gefährdet wird.
Der Vorstand
Landrat Gerhard Bauer - Vorstandsvorsitzender -
Landrat Gerhard Bauer - Vorstandsvorsitzender -
bitte ggf. Kontaktdaten ergänzen
Thomas Lützelberger - Stellv. Vorstandsvorsitzender -
Thomas Lützelberger - Stellv. Vorstandsvorsitzender -
Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim
bitte ggf. Kontaktdaten ergänzen
Karin Schick, Gaildorf - Mitglied des Vorstands -
Karin Schick, Gaildorf - Mitglied des Vorstands -
bitte ggf. Kontaktdaten ergänzen
Susanne Hammer, Crailsheim - Mitglied des Vorstands -
Susanne Hammer, Crailsheim - Mitglied des Vorstands -
bitte ggf. Kontaktdaten ergänzen
Stiftungsrat
Wer und was ist der Stiftungsrat?
Der Stiftungsrat ist eines der drei Stiftungsorgane und besteht aus bis zu sieben Mitgliedern. Derzeit gehören dem Stiftungsrat vier Mitglieder an. Dem Stiftungsrat gehören Persönlichkeiten an, die vom Stifterforum auf die Dauer von drei Jahren bestellt werden. Scheidet ein Mitglied des Stiftungsrats aus, so wird ein Nachfolger durch das Stifterforum bestellt.
Aufgaben des Stiftungsrats
Dem Stiftungsrat obliegt die Beratung und Überwachung des Stiftungsvorstands. Er entscheidet unter den Voraussetzungen des § 6 der Stiftungssatzung über die Bestellung der Vorstandsmitglieder und nimmt alle ihm sonst in der Satzung übertragenen Aufgaben wahr. Bei seiner Tätigkeit hat der Stiftungsrat darauf zu achten, dass die Steuerbefreiung der Stiftung nicht gefährdet wird.
Vorsitzender des Stiftungsrates
Bürgermeister a. D. Franz Rechtenbacher
Mitglieder
- Erste Landesbeamtin Anil Kübel
- Sparkassenvorstand Michael Beck
- Sparkassenvorstand Klaus Ehrmann