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Sperrmüll

Sperrmüllentsorgung

Nicht alle Abfälle können über die Abfallabfuhr ab Haus entsorgt werden. Denn manche Abfälle passen aufgrund von Größe und Gewicht oder auch nach dem Zerkleinern nicht in die Restmülltonne. Daher wird dieser Restmüll als sogenannter „Sperrmüll“ vom Landkreis Schwäbisch Hall separat entsorgt.

Welche Abfälle sind Sperrmüll und welche nicht?

Grundsätzlich sind Möbelstücke aller Art, Gebrauchsgegenstände aus Holz und Kunststoff (nicht Metall oder Glas) sowie Bodenbeläge Sperrmüll.

Kein Sperrmüll sind Abfälle, die bei Baumaßnahmen anfallen (inklusive Bauschutt), kleine Elektrogeräte, Altmetall und Problemstoffe sowie Hausmüll. Für diese Abfälle gibt es andere Entsorgungswege. 

Hier finden Sie eine Übersicht typischer Sperrmüll- und Nicht-Sperrmüll-Abfälle zur Orientierung:

Download Übersicht (PDF-Dokument, 336,56 KB, 19.06.2024)

Sie haben noch Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter!

Wie und wo entsorge ich meinen Sperrmüll?

Sie können Ihren Sperrmüll zu Hause abholen lassen. Alternativ können Sie Ihren Sperrmüll in folgenden Entsorgungsanlagen anliefern:

Keine Mengenbegrenzung:

  • Entsorgungszentrum Hasenbühl
  • Entsorgungszentrum Blaufelden

Pro Anlage maximal 1 m³:

  • Wertstoffhof Crailsheim
  • Wertstoffhof Fichtenau
  • Wertstoffhof Gaildorf
  • Wertstoffhof Gerabronn
  • Wertstoffhof Ilshofen
  • Wertstoffhof Mainhardt
  • Wertstoffhof Oberrot
  • Wertstoffhof Rot am See
  • Wertstoffhof Satteldorf
  • Wertstoffhof Schwäbisch Hall-West
  • Wertstoffhof Schrozberg
  • Wertstoffhof Sulzbach-Laufen

Zudem bieten einige Wertstoffhöfe zweimal jährlich eine mobile Sperrmüllannahme an.

Annahmeorte und Termine (PDF-Dokument, 469,04 KB, 19.06.2024)

Bitte beachten: Alle Verfahren sind gebührenpflichtig

Wie läuft die Sperrmüllabholung von zu Hause ab?

Die Anmeldung erfolgt mit der Sperrmüllkarte. Diese Karte ist auf allen Wertstoffhöfen, Rathäusern und im Landratsamt – Infotheke – erhältlich.

Alternativ können Sie Ihren Sperrmüll hier online anmelden

Bitte senden Sie die Abholkarte ausgefüllt an:

Landratsamt Schwäbisch Hall
Amt für Abfallwirtschaft
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall

Bitte beachten

  • Die Gebühr ist bei der Abgabe der Abholkarte mit dem beigefügten Zahlschein zu überweisen.
  • Bei der Onlinebestellung erhalten Sie nach verbindlicher Buchung eine automatisierte E-Mail als Antwort. Diese E-Mail enthält alle Daten, die Sie für die Gebührenzahlung benötigen.
  • Die Abfuhrfirma wird erst nach Zahlungseingang mit der Abholung beauftragt.

Wer informiert mich über den Sperrmüll-Abholtermin?

Die Entsorgungsfirma sendet Ihnen etwa eine Woche vor dem Abholtermin den genauen Termin per Postkarte oder per E-Mail zu. Ihre Stadt oder Gemeinde kann zum Abholtermin keine Auskunft geben.

Wann und wo stelle ich meinen Sperrmüll zu Abholung bereit?

Stellen Sie Ihren angemeldeten Sperrmüll frühestens am Abend vor der Abholung am Straßenrand bereit. Der Sperrmüll muss spätestens bis 06:00 Uhr am Abholtag bereit stehen. 

Sperrmüll, der früher bereitgestellt wird, birgt die Gefahr, dass andere Personen Sperrmüll dazu stellen. 

Bereitstellungsort ist der Gehweg oder der Straßenrand. Stellen Sie Ihren Sperrmüll nicht auf Ihrem Privatgrundstück bereit.

Welche Sperrmüllmengen darf ich pro Abholung bereitstellen?

Sie können pro Abholtermin bzw. Sperrmüllkarte 2m³, 3m³, 4m³ oder maximal 6 m³ anmelden und bereitstellen.

Zur Orientierung finden Sie hier die durchschnittlichen Volumina typischer Sperrmüllgegenstände (PDF-Dokument, 319,33 KB, 19.06.2024) (Angaben ohne Gewähr).

Haben Sie mehr als 6m³ Sperrmüll zu entsorgen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: Telefonnummer: 0791 755-7321

Wann wird mein Sperrmüll abgeholt?

Der Abholtermin hängt davon ab, ob Sie die normale Abholung oder die „Quick“-Abholung beantragt haben. Bei einer „Quick“-Abholung erfolgt die Abfuhr des bereitgestellten Sperrmülls innerhalb einer Woche nach Zahlungseingang.

Die normale Abholung kann je nach Tourenplan der beauftragten Abfuhrfirma bis zu fünf Wochen nach Zahlungseingang dauern.

Was kostet die Sperrmüllentsorgung?

Die Gebühr für die Sperrmüllabholung ist in § 22 Absatz 6 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Schwäbisch Hall geregelt. Sie ist nach der Sperrmüllmenge und der Form der Abholung gestaffelt:

Menge: 2 m³:

  • Normale Abholung: 42,00 EUR
  • Quick-Abholung: 114,00 EUR

Menge: 3 m³:

  • Normale Abholung: 60,00 EUR
  • Quick-Abholung: 132,00 EUR

Menge: 4 m³:

  • Normale Abholung: 72,00 EUR
  • Quick-Abholung: 144,00 EUR

Menge: 6 m³:

  • Normale Abholung: 108,00 EUR
  • Quick-Abholung: 180,00 EUR

Selbstanlieferung

Bei einer Sperrmüllanlieferung an den Entsorgungszentren wird die Gebühr nach dem angelieferten Gewicht berechnet. Die Gebühr beträgt je nach Abfallart zwischen 100,00 EUR und 250,00 EUR pro Tonne. Es gibt keine Mengenbegrenzung. Die Mindestgebühr pro Anlieferung beträgt 10,00 EUR.

Die Sperrmüllanlieferung an folgenden Wertstoffhöfen in kleinen Mengen ist möglich:

Auf den Wertstoffhöfen Crailsheim, Fichtenau, Gaildorf, Gerabronn, Ilshofen, Mainhardt, Oberrot, Rot am See, Satteldorf und Schwäbisch Hall-West kann Sperrmüll bis zu 1 m³ gegen eine Gebühr von 18,00 EUR angeliefert werden. Bei Abgabe eines Einzelteils wird eine Mindestgebühr von 12,00 EUR erhoben.

Landratsamt Schwäbisch Hall
Amt für Abfallwirtschaft
Andrea Bogdan 
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Telefonnummer: 0791 755-7321
Faxnummer: 0791 755-97321
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